Rechtsprechung
BGH, 05.05.2011 - I ZR 220/10 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Nach ständiger Rechtsprechung beträgt der Streitwert für ein nach Art und Umfang durchschnittliches wettbewerbsrechtliches Unterlassungklageverfahren grds. 20.000 ?; Grundsätze zur Streitwertbemessung im Hinblick auf die widerstreitenden Interessen der Parteien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Interesse eines zur Unterlassung Verurteilten an einer Beseitigung der Verurteilung als Interesse des Klägers an dieser Verurteilung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 18.06.2010 - 12 HKO 61/08
- OLG Koblenz, 24.11.2010 - 9 U 817/10
- BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10
- BGH, 05.05.2011 - I ZR 220/10
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 11 U 14/13
Anforderungen an Nachweis einer lückenlosen Rechtekette; Ersatz von …
Allerdings gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH für den Wert gerichtlicher Verfahren der Grundsatz, dass das Interesse des zur Unterlassung verurteilten Beklagten an der Beseitigung der Verurteilung regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspricht (BGH GRUR 2013, 1067, unter Ziff. [12], [17]; Beschlüsse vom 24.2.2011 und 5.5.2011, I ZR 220/10 - zit. nach juris).